RS0112886 – OGH Rechtssatz
RS0112886 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Eine der Sicherung des Werknutzungsberechtigten dienende Vereinbarung, die dessen Pflicht, das Werknutzungsrecht bei Auflösung des Vertags über die Einräumung des Werknutzungsrechts dem Vertragspartner rückzuübertragen, auf bestimmten Sachverhalt einschränkt und damit dazu führt, dass das Werknutzungsrecht dem Werknutzungsberechtigten endgültig verbleibt, wenn sein Vertragspartner die durch diese Vereinbarung gesicherten Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist eine unzulässige Verfallsabrede.