Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Der Gemeinschuldner stellte am 23. 11. 1995 den Antrag auf Eröffnung eines Schuldenregulierungsverfahrens. Die über den Zahlungsplan des Gemeinschuldners anberaumte Tagsatzung wurde mehrfach erstreckt, so auch am 28. 5. 1998 auf den 2. 7. 1998. Die zur Tagsatzung vom 28. 5. 1998 nicht …
Rechtliche Beurteilung Dem Rekursgericht ist beizupflichten, dass die Ladung zur erstreckten Ausgleichstagsatzung - gemäß § 193 Abs 1 KO gelten die Bestimmungen über den Zwangsausgleich, soweit nichts anderes angeordnet ist, auch für den Zahlungsplan - entweder mit Rückschein oder durch öffentliche Bekanntmachung erfolge…