Spruch Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Kläger begehrte die Rückzahlung eines dem Beklagten gewährten Darlehens von 400.000 S. Er habe dem Beklagten, der damals finanzielle Probleme gehabt habe, diesen Betrag im August 1995 zum Erwerb einer Wohnung zur Verfügung gestellt. Es sei vereinbart gewesen, dass das Darlehen bis …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Klägers ist zulässig und im Sinne einer Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen berechtigt. Hat das Berufungsgericht einen behaupteten Verfahrensmangel erster Instanz verneint, dann kann zwar nach ständiger Rechtsprechung der Mangel in der Revision nicht neu…