Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei hat der klagenden Partei die mit 3.760,56 EUR (darin 626,76 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 2.56…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine im schwedischen Patent und Registeramt seit 9. 6. 1983 eingetragene Aktiengesellschaft. Sie war bücherliche Eigentümerin von zwei Miteigentumsanteilen an Liegenschaften in Maishofen (Gerichtssprengel Zell am See), jeweils verbunden mit Wohnungseigentum. Ü…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der oberstgerichtlichen Rechtsprechung zu den Inlandswirkungen eines ausländischen Konkursverfahrens abgewichen ist. Die Revision ist auch berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass die Fragen der Parteifähigkeit der Klägerin und der Vertretungsbe…