RS0112764 – OGH Rechtssatz
RS0112764 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Zustellung eines Zahlungsbefehls vom 15. 12. 1997 verstößt gegen kein gesetzliches Verbot, selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte schon damals seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte. Umso weniger liegt aber ein Nichtigkeitsgrund nach der ZPO vor. Aber auch aus den Bestimmungen des LGVÜ lässt sich eine solche Nichtigkeit nicht ableiten.