RS0112729 – OGH Rechtssatz
RS0112729 – OGH Rechtssatz
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Das einstweilige Verbot, in einem Verfahren, die jemanden für dieses Verfahren erteilte Vollmacht zu widerrufen, schafft keinen unumkehrbaren Zustand. Erweist sich nämlich dieser Unterlassungsanspruch als unberechtigt, war die Partei im anderen Verfahren nicht wirksam vertreten, weil sie eben durch einen Vollmachtnehmer vertreten war, der nicht (mehr) wirksam bevollmächtigt war.