Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Erstantragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin die mit 557,28 EUR bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin 92,88 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Antragstellerin ist seit ca 30 Jahren Mieterin einer Wohnung in der im Wohnungseigentum der Antragsgegner stehenden Liegenschaft *****. Im Bad der Wohnung ist im Bereich der Badewanne eine Wandleuchte montiert. Es fehlt ein Zusatzschutz, konkret ein Fehlerstromschutzschalter mit eine…
Rechtliche Beurteilung Das im Rechtsmittel primär gestellte Begehren, der Mieterin die Verpflichtung zur Beseitigung der Gesundheitsgefährdung aufzuerlegen, ist nicht Gegenstand des verfahrenseinleitenden Antrags und wäre mangels Aufzählung in § 37 Abs 1 MRG auch nicht im außerstreitigen Verfahren zu verfolgen. Weil insge…