JudikaturJustizRS0112719

RS0112719 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 2020

Durch die Abweisung des Antrages auf Einholung eines polygraphischen Gutachtens ("Lügendetektortest") zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Verantwortung des Angeklagten werden - von der Frage der Zulässigkeit abgesehen - Verteidigungsrechte nicht verletzt, weil die richterliche Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens nicht bedarf.

Entscheidungen
2