JudikaturJustizRS0112699

RS0112699 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2010

Eine betriebene Kostenforderung erlischt durch Aufrechnung in Ermangelung einer vorherigen Geltendmachung des gesetzlichen Pfandrechts gemäß § 19a Abs 4 RAO auch dann, wenn die zur Kompensation herangezogene Forderung zwar erst nach ihr, jedoch noch vor der Aufrechnungserklärung entstand und fällig wurde.

Entscheidungen
4