Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Übrigen in Rechtskraft erwuchsen, werden in den Punkten (8), (9) und (12) des erstinstanzlichen Urteils wie folgt bestätigt und abgeändert: „(8) Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, binnen 14 Tagen bei s…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Kläger ist – nach rechtskräftiger Einantwortung in den Nachlass seiner Lebensgefährtin, der früheren Zweitklägerin (in Hinkunft Lebensgefährtin) – Eigentümer eines Anteils der Liegenschaft EZ 1* KG *, mit dem Wohnungseigentum an einer Wohnung im auf der Liegenschaft er…
Rechtliche Beurteilung [13] Die Revision ist zulässig , weil die Stattgebung des Beseitigungsbegehrens mangels Anspruchsgrundlage einer Korrektur bedarf; sie ist auch insofern berechtigt . 1. Unterlassungsbegehren: [14] 1.1. Der Kläger stützt sein Begehren auf § 523 ABGB. Diese Bestimmung gibt das Klagerecht nicht nur…