Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Erblasserin war Mieterin eines Banksafes, in welchem sich unter anderem die Depotscheine für zwei bei verschiedenen Banken eingerichtete Wertpapierdepots befinden. Nach dem Bericht des Gerichtskommissärs (ON 4) teilte ihm die Revisionsrekurswerberin mit, sie besitze ebenfalls einen …
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Einschreiterin ist nicht berechtigt. Nach herrschender Auffassung ist für die Frage, ob eine Sache in das Abhandlungsverfahren einzubeziehen sei, der Besitz und nicht das Eigentum an der Sache des Erblassers am Todestag maßgeblich (NZ 1967, 110; EvBl 1975/75;…