Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Revisionsrekurswerberin hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: In der Versteigerungstagsatzung vom 6. 11. 1998 wurden in vier Einlagezahlen eingetragene Liegenschaften an die Meistbietende, die nunmehrige Revisionsrekurswerberin, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Grundverkehrskommission bzw der Abgabe einer Erklärung gemäß § 18 StmkGVG…
Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß das Rekursgericht offenbar die gemäß Art 15a B-VG geschlossene Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken (BGBl 1993/260; für die Steiermark kundgemacht in LGBl 1993/134) als durch die Gericht…