Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung und die Beschwerde werden die Akten dem Oberlandesgericht Linz zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas F***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 8. Juli 2010 in Salzburg versucht, außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung von einer unmündigen Person…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen aus § 281 Abs 1 Z 3, 4, 5, 5a, 9 lit a und b, 10 und 11 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten kommt keine Berechtigung zu. Die Verfahrensrüge (Z 3) richtet sich gegen den Beschluss des Schöffensenats, die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht auszuschließen (ON 38 S…