Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Gemäß § 290 Abs 1 StPO wird jedoch aus deren Anlaß das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in dem die Angeklagten Krystof G***** und Tadeusz L***** treffenden Schuldspruch A des Urteilsspruches wegen des Verbrechens der Brandstiftung…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Erstangeklagten enthaltenden Urteil wurden Ing. Werner H***** (B) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB und (C) des Vergehens des versuchten schweren Betr…
Rechtliche Beurteilung Der gegen den Schuldspruch nach §§ 12 zweiter Fall, 169 Abs 1 StGB erhobene Einwand (Z 9 lit a), der Angeklagte habe durch Veranlassen der Brandlegung an dem von der GmbH gekauften Objekt als Geschäftsführer eine tatbestandsausschließende Einwilligung gegeben, versagt selbst bei der Ansicht, daß ei…