Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der erstinstanzliche Beschluß ersatzlos aufgehoben wird.…
Text Begründung: Die Ehe der Eltern der jetzt zehnjährigen Minderjährigen wurde mit Beschluß vom 27. Mai 1994 im Einvernehmen geschieden. Das Kind kam in die alleinige Obsorge der Mutter, die in der vormaligen Ehewohnung verblieb und seit Mai 1994 mit ihrem späteren Ehegatten (im folgenden nur Stiefvate…
Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters ist entgegen dem Ausspruch der zweiten Instanz iSd § 14 Abs 1 AußStrG zulässig; er ist auch berechtigt. Ist ein Elternteil, dem die Obsorge für das Kind allein zugekommen ist, gestorben, so hat das Gericht unter Beachtung des Wohles des Kindes zu entsc…