BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchErster Theil. Von dem Personen-Rechte.Drittes Hauptstück Rechte zwischen Eltern und KindernZweiter Abschnitt Abstammung des Kindes§ 145

§ 145Anerkenntnis des Vaters und des anderen Elternteils

In Kraft seit 01. Januar 2024
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