RS0112367 – OGH Rechtssatz
RS0112367 – OGH Rechtssatz
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Die zeitliche Beschränkung des Insolvenzausfallgeldes gemäß § 3 Abs 3 IESG - "...längstens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen unter Bedachtnahme auf die Kündigungstermine..." - in der Fassung vor der IESG-Nov 1997, BGBl I 1997/107, gilt ungeachtet ihrer aufs erste irreführenden einschränkenden Formulierung - "Wurde ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ... gekündigt ..." - auch für austrittsabhängige Ansprüche (8 ObS 294/97m = ZIK 1998,134). Wenn der Arbeitnehmer seinen Anspruch nur aus den Bestimmungen des AngG über Kündigungsfristen und Kündigungstermine ableitet, ist sein ihm gemäß § 25 Abs 2 KO gegenüber dem Arbeitgeber zustehender Schadenersatzanspruch auch gesichert.