JudikaturJustizRS0112292

RS0112292 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2021

Die Beurteilung, wie weit die Bereinigungswirkung einer Generalklausel wirkt und ob eine Drucksituation für den Arbeitnehmer bei deren Abschluß vorlag, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Entscheidungen
6