Spruch 1.) Die Bezeichnung der klagenden Partei wird dahin berichtigt, dass sie anstatt „Mag. Aleksandra S*****" richtig „Mag. Horst Winkelmayr, Rechtsanwalt, Wien 9, Porzellangasse 2A/7, als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahren AZ 5 S 35/07k des Bezirksgerichts Meidling über das Vermögen der Ma…
Text Begründung: Die Klägerin begehrte vom beklagten Rechtsanwalt die Zahlung von 60.000 EUR sA, weil er diesen Vergleichsbetrag nicht ihr, sondern ihrem Lebensgefährten ausgezahlt habe und stellte einen Antrag auf Zwischenfeststellung, der am 16. Oktober 2005 geschlossene „Vorvertrag" sei ungültig, weil…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene außerordentliche Revision (richtig: außerordentliche Revision und außerordentlicher Revisionsrekurs) ist aus folgenden Erwägungen nicht zulässig: a) Nach Schluss der mündlichen Verhandlung am 25. September 2007, aber noch vor Fällung und Zustellung des Ersturteils vom 9. Jänner …