JudikaturJustizRS0112219

RS0112219 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2020

Wird ein Arbeitnehmer zum Verlassenschaftskurator seines verstorbenen Arbeitgebers bestellt, übt er Arbeitgeberfunktionen aus und ist daher nicht mehr als Arbeitnehmer anzusehen, sodaß ihm im Falle späterer Konkurseröffnung über die Verlassenschaft seines verstorbenen Arbeitgebers kein Insolvenz-Ausfallgeld gebührt, und zwar auch nicht für die Zeit nach Konkurseröffnung, sofern er vom Masseverwalter nicht wieder in ein "normales Arbeitsverhältnis übernommen" wurde, was bei einer Kündigung wegen der Konkurseröffnung gemäß § 25 KO ausscheidet.

Entscheidungen
4