JudikaturJustizRS0112202

RS0112202 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juni 2010

Bei computertechnisch bestimmten, an einem Großgerät vorgenommenes Diagnoseverfahren (hier: MRT-Untersuchung), steht für den Betroffenen die jeweilige technische (maschinelle) Ausstattung des Großgerätes, nicht aber das besondere Vertrauensverhältnis zur Persönlichkeit eines bestimmten Arztes im Vordergrund. Hier wird der Grundsatz der freien Arztwahl durch andere, vor allem technisch-wirtschaftliche Gesichtspunkte überlagert.

Entscheidungen
3