JudikaturJustizRS0112110

RS0112110 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2007

Die Schwangere handelt nicht rechtswidrig, wenn sie, gelangt ihr schon vorher zur Kenntnis, dass das Kind mit schweren Behinderungen zu Welt kommen würde, an sich einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt.

Entscheidungen
2