JudikaturJustizRS0112054

RS0112054 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. September 2010

Zahlungen der Ersätze an den Hausbesorger gemäß § 17 Abs 2 HBG durch den Hauseigentümer sind Betriebskosten gemäß §§ 21 Abs 1 Z 8, 23 MRG. Sie sind daher in die Betriebskostenabrechnung aufzunehmen, die Belege hiefür sind den Mietern in der im Gesetz vorgesehenen Weise zugänglich zu machen und gegen Kostenersatz davon Ablichtungen für die Mieter herzustellen. Die von den Vertretern dem Hausbesorger ausgestellten Bestätigungen sind, weil sie rechtlich gesehen keine unmittelbare Zahlungspflicht des Hauseigentümers bewirken, hingegen nicht Teil der Belege der Betriebskostenabrechnung.

Entscheidungen
2