Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Sachbeschluß wird mit der Maßgabe bestätigt, daß er zu lauten hat: "Die Antragsgegnerin ist schuldig, dem Antragsteller Zug um Zug gegen Ersatz der Kosten Ablichtungen jener Belege der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1995 für Hau…
Text Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung Tür Nr 7 im Haus M***** 62,***** die Antragsgegnerin ist Eigentümerin dieses Hauses. Für das Jahr 1995 legte die Antragsgegnerin eine Betriebskostenabrechnung und gewährte dem Antragsteller Einsicht in die bezughabenden Belege, verweigerte ihm …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil zur Frage des Umfangs der Abrechnungspflicht bezüglich der aufgewendeten Hausbesorgervertretungskosten keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliegt. Dem Revisionsrekurs kommt aber im Ergebnis keine Berechtigung zu. § 37 Abs 1 Z 11 MRG verweist Streitigke…