JudikaturJustizRS0112025

RS0112025 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2024

Ob ein Vergleich dem bei dessen pflegschaftsbehördlicher Genehmigung stets zu beachtenden Kindeswohl entspricht, hängt stets von den Umständen des Einzelfalles ab.

Entscheidungen
6