Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Dem Rekursgericht wird die neuerliche Entscheidung unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen.…
Text Begründung: Die Rekurswerberin meldete am 25. 8. 1993 im Konkurs eine Forderung von S 1,430.082,47 und am 26. 8. 1993 eine Wechselforderung von S 200.000 an, die in der allgemeinen Prüfungstagsatzung am 9. 9. 1993 vom Masseverwalter und von der Gemeinschuldnerin bestritten wurden. In der Folge zog…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Rekurs der Konkursgläubigerin ist zulässig und berechtigt. Gemäß § 1151 Abs 2 ABGB müssen, insoweit mit einem Dienstvertrag eine Geschäftsbesorgung (§ 1002) verbunden ist, auch die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag beobachtet werden. Gemäß dem zweiten Satz des im …