Spruch Durch § 807 ABGB. wird die Rechtswohltat des Inventars auch dem unbedingt erbserklärten Erben unbegrenzt eingeräumt, wenn das Inventar vor der Einantwortung errichtet wurde. Entscheidung vom 11. Dezember 1963, 7 Ob 329/63. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberland…
Text Das Erstgericht sprach dem Kläger das eingeklagte Darlehen in der vollen Höhe von 30.000 S zu und verurteilte die Beklagte als Erbin des Darlehensnehmers zur Rückzahlung in monatlichen Raten von 750 S. Es stellte fest, der Kläger habe dem am 7. November 1957 verstorbenen Gatten der Beklagten im Jahr…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Es ist dem Kläger beizupflichten, daß der letzte Satz des § 807 ABGB. nicht klar gefaßt ist und die vom Kläger vertretene Meinung hervorrufen kann. Um den Willen des Gesetzgebers zu ergrunden, muß daher auf die Beratungen zurückgegriffen werden, die zu der Einschaltung…