Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 559,15 EUR (davon 93,19 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind polnische Staatsbürger. Sie haben im Juni 2000 in Mexiko geheiratet. Der Kläger verbüßt wegen Mordes an seiner Mutter und versuchten Mordes an seinem Stiefvater eine vom Landesgericht Eisenstadt verhängte lebenslängliche Freiheitsstrafe und ist seit August 2…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist zwar zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers haben die Vorinstanzen auf den geltend gemachten Unterhaltsanspruch zutreffend österreichisches Sachrecht angewandt: Seit dem 18. Juni 2011 ist die …