Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Antragsgegnerin ist schuldig, der Antragstellerin die mit 2.241,54 EUR (darin 373,59 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen vierzehn Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Eine GmbH Co KG betrieb auf einer ihr gehörigen Liegenschaft zumindest seit 1967 einen Mineralölhandel. Im Jahr 1992 wurde anlässlich einer behördlichen Wasserrechtsverhandlung festgestellt, dass von den Lagerbehältern Ölverunreinigungen ausgegangen waren, die das Grundwasser beeinträch…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Antragsgegnerin ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Die maßgeblichen Vorschriften des WRG haben seit der Novellierung durch BGBl 1990/252 folgenden Wortlaut: „§ 31 (1) Jedermann, dessen Anlagen, Maßnahmen oder Unterlassungen eine Einwirkung auf Gewässer he…