Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit S 8.923,20 (darin enthalten Umsatzsteuer von S 1.487,20, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 15. 11. 1997 ereignete sich gegen 18.00 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Kreuzung zwischen einer Bezirksstraße und einem Güterweg, an dem die Klägerin als Lenkerin eines PKW und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 89 Abs 2 StVO hat ein Lenker eines mehrspurigen Fahrzeuges dann, wenn dieses Fahrzeug auf einer Freilandstraße auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit zum Stillstand gelangt, diesen Umstand unverzüglich den Lenkern…