Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Mit Bescheid der oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 29. 10. 1998 wurde Dr. Norbert Schmid als Verfahrenshelfer für die beklagte Partei bestellt (ON 72); dieser Beschluß wurde dem Verfahrenshelfer am 9. 11. 1998 samt einer Urteilsausfertigung zugestellt. Noch vor Ablauf der Be…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurswerberin übersieht, daß der von ihr ins Treffen geführte § 89 Abs 3 GOG und die dazu ergangene Ausführungsbestimmung des § 60 Abs 1 GeO nur für Eingaben der Parteien gilt. Bei der Umbestellung des für die Beklagte im Rahmen der Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwaltes handelt es sich um…