Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 12.195 S (darin 2.032,50 S USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der T***** Handelsges.m.b.H. (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde mit Beschluß vom 18. 3. 1997 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Am 5. 10. 1994 hatten die Gemeinschuldnerin und deren Gesellschafter einerseits und de…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers ist aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen zulässig; das Rechtsmittel ist aber nicht berechtigt. Der Kläger vertritt den Standpunkt, aus dem Schutzzweck des § 76 Abs 2 GmbHG, insbesondere unter Berücksichtigung des zweimaligen Gesellschafterwechsels im Fall der Aus…