Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 22.185, - (darin S 3.697,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren stets und sind auch derzeit deutsche Staatsangehörige. Am 20. 3. 1977 schlossen sie vor dem Standesamt Nürnberg die Ehe. Am 19. 6. 1981 errichteten sie vor einem Notar in Linz in Form eines Notariatsakts einen Ehepakt, mit dem sie eine besondere Gütergemei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin gegen den Ausspruch über die Abweisung des Teilungsbegehrens ist zwar zulässig, aber nicht berechtigt. Mit Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Streitteile, deren Wohnsitz und den Ort der Eheschließung und scheidung liegt ein Sachverhalt mit Auslandsberührung vor. Gem…