JudikaturJustizRS0111787

RS0111787 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2016

Die Schlüssigkeit des behaupteten Interventionsinteresses gehört zu den formellen Beitrittsvoraussetzungen. Eine insofern unschlüssige Nebenintervention führt zu deren Zurückweisung im Rahmen der gerichtlichen Vorprüfung (hier kein Eingehen auf Verbesserungsfragen).

Entscheidungen
6