Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen die mit 862,15 EUR (darin 143,69 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens zu ersetzen. …
Text Begründung: Die beiden Kläger und die beiden Beklagten sind gemäß der Eintragung in dem beim Erstgericht geführten Firmenbuch persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Erwerbsgesellschaft (OEG). Diese Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 1. 3. 2001 gegründet. Im § 14 Abs 1 die…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Kläger ist zulässig, aber nicht berechtigt. Auch für die Auslegung von Schiedsvereinbarungen ist nach ständiger Rechtsprechung der Parteiwille maßgeblich. Entscheidend für die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist der Text der Schiedsvereinbarung unter Berücksichtigung vernün…