Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden als nichtig aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen.…
Text Begründung: Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 28. 8. 1998 nach Einleitung einer Voruntersuchung gegen die Betroffene wegen des Verdachtes der versuchten schweren Nötigung und der schweren Sachbeschädigung die vorläufige Anhaltung in …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes zulässig; er ist auch berechtigt. Vor Eingehen in die Sache ist der Umstand zu erörtern, daß der Revisionsrekurs nach der Aktenlage verspätet ist. Der angefochtene Beschluß zweiter Instanz w…