Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 6. 7. 1996 bei einem Arbeitsunfall einen Riß des inneren Seitenbandes und des vorderen Kreuzbandes am linken Kniegelenk. Die unfallskausale Minderung der Erwerbsfähigkeit betrug vom 6. September 1996 bis 31. Dezember 1997 20 vH und seit 1. Jänner 1998 10…
Rechtliche Beurteilung Der - wenngleich unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung - geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor. Diesen Verfahrensmangel erblickt die Klägerin darin, daß der bestellte medizinische Sachverständige eine ergänzende Befundaufnahme durch eine röntgenologische Unter…