Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, das es insgesamt zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei ab 1. 10. 1997 ein Pflegegeld der Stufe 5 im Betrag von monatlich S 11.591 - abzüglich bereits geleisteter Zahlung…
Rechtliche Beurteilung Die Begründung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: In seiner Stammfassung BGBl 1993/110 - § 4 Abs 4 - ordnete das BPGG an, daß ab 1. 7. 1993 ein R…