Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 4.871,04 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 811,84 S USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien wurde am 26. März 1994 ins Firmenbuch eingetragen. Ihre Gesellschafter sind die D***** (ein georgisch österreichisches Gemeinschaftsunternehmen [ Joint Venture ] in Tbilissi [Tiflis], registriert beim Ministerium für Wirtschaft u…
Rechtliche Beurteilung Die von der zweiten Instanz im Verfahren nach § 508 ZPO idFd WGN 1997 bloß mit dem Hinweis auf mögliche Amtshaftungsansprüche zugelassene Revision des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. Gegenstand des vorliegenden Rechtstreits ist die Frage der Haftung der beklagten Gesellschaft mbH für di…