JudikaturJustizRS0111502

RS0111502 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 2021

Mit dem Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss kann auch allein dessen Begründung angefochten werden, ohne dass der Auftrag an das Erstgericht, das Verfahren zu ergänzen, bekämpft wird; das Rechtsmittel kann auch von der Partei erhoben werden, auf deren Berufung hin die Aufhebung erfolgt ist.

Entscheidungen
6