JudikaturJustizRS0111498

RS0111498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2021

Unter Kostenpunkt ist nicht nur die Bemessung der Kosten, sondern auch, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, sowie die Ablehnung der Kostenentscheidung zu verstehen (so schon 3 Ob 102/92, SZ 66/15).

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