RS0111358 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Logisch zwingende Begründung der Täterschaft ist nicht möglich und daher auch nicht gefordert (13 Os 165/97 nv).
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Logisch zwingende Begründung der Täterschaft ist nicht möglich und daher auch nicht gefordert (13 Os 165/97 nv).