Spruch I. Das Verfahren wird fortgesetzt . II. Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. 1. Die Zurückweisung der Klage wird bestätigt, soweit die klagende Partei Rechnungslegung begehrt und ihr Zahlungsbegehren auf vertragliche Ansprüche stützt. 2. Im Übrigen werden die Entscheidungen der Vorinsta…
Text Begründung: I. Das Revisionsrekursverfahren ist am 30. Mai 2017, 4 Ob 38/17t, bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über den vom Obersten Gerichtshof am 10. Mai 2017 zu 3 Ob 28/17i gestellten Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV unterbrochen worden. Nunmehr hat der E…
Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, dass hier, wie die Vorinstanzen richtig erkannt haben, angesichts der Einbringung der Klage im November 2012 noch die Verordnung (EG) Nr 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl L 2001…