Spruch I.) Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 13.414,50 S (darin 2.233,75 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. II.) Der als Revision bezeichnete Rekurs wird zurückgewiese…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertel Eigentümer, seine Mutter war bis zu ihrem Tode am 6. März 1976 zu drei Vierteln Eigentümerin einer Liegenschaft mit einem Villenwohnhaus. Bei deren Ableben war von den drei ehelichen Töchtern des Klägers die Erstbeklagte bereits geboren, die Zwei…
Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel ist zulässig, aber nicht berechtigt. a) Vorauszuschicken ist, daß die geteilte Schuld gegenüber der Solidarschuld kein aliud , sondern ein minus darstellt, sodaß das vom Kläger erhobene "Eventualbegehren" auf Verurteilung der beiden Beklagten je zu halben Klagsbeträgen im Begehren a…