Spruch Den Revisionsrekursen der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien zu Handen ihrer Vertreter binnen 14 Tagen die mit S 13.414,50 (hierin enhalten S 2.235,75 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit der am 21. 12. 1998 eingebrachten Klage begehrten die klagenden Parteien die Verurteilung der beklagten Partei gegenüber ihnen sowie ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum der EZ 883 GB 50326 W***** und EZ 887 GB 50326 W*****, in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gebrauches gemä…
Rechtliche Beurteilung Zum Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Rekursgerichtes ON 28: Unstrittig zwischen den Parteien ist, dass das gegenständliche Prozessverhältnis (noch) nach dem LGVÜ BGBl 1996/448 und nicht nach dem EuGVÜ BGBl III 1998/167, III 1998/209 zu beurteilen ist, weil Letzteres in …