Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen die mit 880,99 EUR (darin enthalten 146,83 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 137. Die Zufahrt zu dieser Liegenschaft führt über eine angrenzende Liegenschaft, deren Eigentümer zum Zeitpunkt der Zustellung der Klage die Beklagten waren. Sie hatten die Liegenschaft im Jahr 2007 gekauft. Beide …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach § 234 ZPO hat die Veräußerung einer streitverfangenen Sache oder Forderung aus dem Prozess keinen Einfluss. Diese Bestimmung stellt nach der herrschenden Irrelevanztheorie insofern eine Ausnahme gegenüber § 406 ZPO dar, als für die Fr…