Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 1.852,02 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahren (darin enthalten 308,67 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg vom 18. 7. 2002 wurde über das Vermögen der T***** GmbH das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin, ein Recyclingunternehmen, war Mieterin einer Lagerfläche am Bahnhof W*****, auf …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der beklagten Partei erhobene Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Zutreffend zieht die Revisionswerberin die Zulässigkeit der vom Kläger erhobenen Feststellungsklage nicht in Zweifel: Masseforderungen unterliegen nicht …