JudikaturJustizRS0111084

RS0111084 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juli 2022

Der Unterhaltspflichtige ist allerdings für alle seine Unterhaltsverpflichtung aufhebenden oder vermindernden Umstände behauptungspflichtig und beweispflichtig. Ihm obliegt es, Art und Umfang der geltend gemachten Sachaufwendungen (hier: Anschaffungskosten und Betriebskosten eines behindertengerechten PKWs) zu beweisen.

Entscheidungen
23