JudikaturJustizRS0111082

RS0111082 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2014

Ein dem Unterhaltspflichtigen aus einer Behinderung entstandener krankheitsbedingter Sachaufwand wird durch das zur pauschalen Abgeltung von Pflegeleistungen erhaltene Pflegegeld nicht gedeckt und ist gleich den in der Rechtsprechung schon bisher anerkannten krankheitsbedingten Mehrauslagen von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen.

Entscheidungen
8