Spruch Im Strafverfahren AZ U 360/96 des Bezirksgerichtes Feldkirch wurde durch die Verlesung der in der Anzeige festgehaltenen Aussage des Zeugen Markus U***** in der Hauptverhandlung vom 25. Juni 1996 das Gesetz in den Bestimmungen der §§ 458 Abs 5, 252 Abs 1 StPO verletzt. Das mangelhafte Urteil des B…
Text Gründe: In dem gegen den ausgebliebenen Albert F***** gemäß § 459 zweiter Satz StPO durchgeführten, vom Generalprokurator bereits einmal (erfolglos; 14 Os 82/97, veröff in JBl 1998, 459 mit kritischer Anm von Platzgummer) an den Obersten Gerichtshof herangetragenen Verfahren wurde die in der Anzei…
Rechtliche Beurteilung Daraus, daß der Beschuldigte der gehörigen Vorladung ungeachtet zur bestimmten Stunde nicht erscheint (§ 459 erster Satz StPO), kann nämlich ein schlüssiges Einverständnis über die Vorlesung (§ 252 Abs 1 Z 4 StPO) nicht abgeleitet werden. Der aufgezeigte - nicht auch § 252 Abs 4 StPO verletzende -…